• Öffnungszeiten

    • Mittwoch und Donnerstag

      11.30 Uhr bis 12 Uhr

      (Im Krankheitsfall kann es vorkommen dass die Bibliothek geschlossen bleibt.)

    • Bibliotheksordnung

      1. Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen berechtigt. Eine Fremdnutzung ist nicht vorgesehen.
      2. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
      3. Schülern ist der Zugang nur mit ihrem Hausaufgabenheft gestattet.
      4. Die Leihfrist beträgt 2 Wochen. Bei Überschreiten wird der Benutzer durch den Bibliotheksverantwortlichen oder ggf. durch den Klassenlehrer gemahnt.
      5. Die Leihfrist kann vor Ablauf einmalig um 1 Woche verlängert werden.
      6. Es dürfen nicht mehrere Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden. Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Bücher in Verzug, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.
      7. Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.
      8. Der Benutzer ist verpflichtet alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Notizen im Buch gelten als Beschädigung.
      9. Die Weitergabe entliehener Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
      10. Bei Beschädigung, Verlust oder Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung können vom Benutzer – unabhängig von einem Verschulden – eine Ersatzbeschaffung oder ein Kostenausgleich zur Neubeschaffung gefordert werden. Die Wahl trifft der Bibliotheksverantwortliche und teilt diese den Sorgeberechtigten mit.
      11. Jeder Benutzer verhält sich in der Bibliothek so, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Es gilt die Schul- bzw. Hausordnung.
      12. Es ist nicht gestattet Essen und Getränke mitzubringen.
      13. Der Aufenthalt in der Bibliothek ist so kurz wie möglich zu gestalten.
      14. Benutzer, die gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, können von der Bibliotheksnutzung zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden.