Öffnungszeiten
Mittwoch und Donnerstag
11.30 Uhr bis 12 Uhr
(Im Krankheitsfall kann es vorkommen dass die Bibliothek geschlossen bleibt.)
Bibliotheksordnung
- Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen berechtigt. Eine Fremdnutzung ist nicht vorgesehen.
- Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
- Schülern ist der Zugang nur mit ihrem Hausaufgabenheft gestattet.
- Die Leihfrist beträgt 2 Wochen. Bei Überschreiten wird der Benutzer durch den Bibliotheksverantwortlichen oder ggf. durch den Klassenlehrer gemahnt.
- Die Leihfrist kann vor Ablauf einmalig um 1 Woche verlängert werden.
- Es dürfen nicht mehrere Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden. Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Bücher in Verzug, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.
- Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.
- Der Benutzer ist verpflichtet alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Notizen im Buch gelten als Beschädigung.
- Die Weitergabe entliehener Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
- Bei Beschädigung, Verlust oder Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung können vom Benutzer – unabhängig von einem Verschulden – eine Ersatzbeschaffung oder ein Kostenausgleich zur Neubeschaffung gefordert werden. Die Wahl trifft der Bibliotheksverantwortliche und teilt diese den Sorgeberechtigten mit.
- Jeder Benutzer verhält sich in der Bibliothek so, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Es gilt die Schul- bzw. Hausordnung.
- Es ist nicht gestattet Essen und Getränke mitzubringen.
- Der Aufenthalt in der Bibliothek ist so kurz wie möglich zu gestalten.
- Benutzer, die gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, können von der Bibliotheksnutzung zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden.